Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fotostudios „LICHTBILBUDE“
1. Diese AGB gelten für Aufträge aller Art, die dem Fotostudio Lichtbildbude in Auftrag gegeben wurden, solange schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
Die AGB gelten als anerkannt, solange innerhalb von 5 Tagen nach Auftragserteilung
nicht schriftlich widersprochen wurde.
2. Als „Fotografien“ gelten alle Werke der Lichtbildbude, egal welcher Form (Papierabzüge, Daten etc.)
3. Dem Fotostudio Lichtbildbude stehen sämtliche Urheberrechte nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetz zu.
Alle Fotografien der Lichtbildbude sind grundsätzlich nur für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Ausnahmen bedürfen der Schriftform. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte bedarf der zusätzlichen Genehmigung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages an den Auftraggeber über.
Auch bei Kommerziellen Fotoaufträgen gehen die Bildnutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung des kompletten Rechnungsbetrages ausschließlich an den Auftragsgeber über.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Urhebers möglich. Gegebenenfalls entsteht hierdurch eine Neuberechnung des Preises.
4. Der Auftraggeber, ausgenommen sind Auftragsarbeiten für Firmenkunden, gewährt dem Fotografen der Lichtbildbude bei der Bildbearbeitung künstlerische Freiheit.
Für eventuelle nachträgliche Änderungswünsche hat der Auftraggeber die Kosten zu tragen.
5. Rechnungen sind nach Erhalt zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, sollte die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen sein. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben alle Arbeiten Eigentum der Lichtbildbude.
6. Beanstandungen kann der Auftraggeber innerhalb von 5 Tagen melden. Danach gelten die Arbeiten als auftragsgemäß angenommen.
7. Die Daten von in Auftrag gegebenen Fotoarbeiten werden immer archiviert. Sollten dennoch Daten durch einen technischen Defekt oder aus Gründen höherer Gewalt einmal verloren gehen, kann die Lichtbildbude nicht haftbar gemacht werden.
8. Kann der Fotograf der Lichtbildbude aus Krankheitsgründen oder aus Gründen höherer Gewallt einen Fotoauftrag nicht wahrnehmen, kann er hierfür nicht haftbar gemacht werden. Die Lichtbildbude bemüht sich in einem solchen Fall aber um adäquaten Ersatz.
9. Wird ein begonnener Auftrag aus Gründen die die Lichtbildbude nicht zu vertreten hat nicht fertiggestellt, steht ihr trotzdem das Honorar in voller Höhe zu.
10. PhotoBooth. Die Lichtbildbude vermietet eine PhotoBooth an Privat- und Firmenkunden. Natürlich warten wir dieses Gerät nach jeder Vermietung und halten es technisch auf dem neuesten Stand. Sollten wir bei einer Buchung aufgrund eines technischen Fehlers oder eines Schadens an der PhotoBooth einer Vermietung kurzfristig nicht nachkommen können, kann die Lichtbildbude dafür nicht haftbar gemacht werden. Selbiges gilt, wenn während einer Vermietung eine Störung auftritt und die Funktion der PhotoBooth beeinträchtigt ist oder sie komplett ausfällt. Selbstverständlich stellen wir in diesen Fällen auch keine Rechnung aus. Bei einem auftretenden Schaden während einer Vermietung haftet die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
11. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.